Aktionsprogramm Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nach Abstimmung mit den Ländern und Kommunen im Oktober 2008 das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ gestartet. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Kindertagespflege qualitativ und quantitativ auszubauen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Europäischen Sozialfond (ESF).
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein für den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland bis 2013. Dreißig Prozent der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sollen durch die Kindertagespflege erbracht werden. Hierfür ist es erforderlich zusätzliche Tagespflegepersonen für eine berufliche Tätigkeit in der Kindertagespflege zu gewinnen.
Im Servicebereich finden Sie umfangreiche Informationen zum Aktionsprogramm.
Das Aktionsprogramm gliedert sich in drei Säulen:
1 .Säule
Die erste Säule beinhaltet die Modellstandorte, die bundesweit gefördert werden. Sie haben im Rahmen einer Ausschreibung gute Ideen und praxisrelevante Konzepte entwickelt, um neue und geeignete Tagespflegepersonen für die Kindertagespflege zu gewinnen.
Zielgruppen sind in erster Linie Berufseinsteigerinnen mit pädagogischer Ausbildung, Arbeit suchende Erzieherinnen beziehungsweise Kinderpflegerinnen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer mit anderweitiger Ausbildung. Hierfür stehen insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond zur Verfügung.
2. Säule
Die zweite Säule steht für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Diese sollen in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen nach dem DJI Curriculum oder einem vergleichbaren Lehrplan im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege vorbereitet werden.
Bildungsträger müssen ein Gütesiegel beantragen, um einen fachlich anerkannten Mindeststandard für die Qualifizierung sicherzustellen.
Zielgruppe sind Arbeitslose und Arbeitsuchende, die für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege in Betracht kommen. Liegen persönliche Voraussetzungen vor kann eine Förderung durch die Arbeitsagenturen/Grundsicherungsstellen erfolgen. Vor Ort ist diesbezüglich eine Abstimmung zwischen den betroffenen Akteuren erforderlich.
3. Säule
Die dritte Säule ist eine unterstützende Internetplattform. Hier werden rund um die Kindertagespflege Informationen für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen in verständlicher Form angeboten. Das Portal ist unter
www.vorteil-kinderbetreuung.de zu erreichen.