MontAG, 15.11.2010

Informationen zu Neuregelungen bei der Kindertagespflege

Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. 30 Prozent dieser Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege bereitstehen. Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits erforderlich.

Über die Neuregelungen und die daraus resultierenden Bestimmungen informiert die Übersicht zur Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darin sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.

Weitere Informationen unter:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=111844.html

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

MITTWOCH, 17.11.2010

Ausbau der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinderbetreuung. Tagesmütter und Tagesväter mit einer guten Qualifikation erwarten zu Recht, dass die große Verantwortung honoriert wird, die sie mit der Förderung der unter Dreijährigen übernehmen. Daher will das Bundesfamilienministerium die Kindertagespflege folgendermaßen profilieren:

  • Ausbau des Platzangebots: Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. In diesem Bereich sollen dreißig Prozent der neuen Plätze geschaffen werden.
  • Aktionsprogramm für mehr Qualität: Kindertagespflege soll mittelfristig ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran, die Qualität der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken. In den 162 Modellstandorten wird der Aufbau einer auf die Situation vor Ort angepassten Infrastruktur gefördert.
  • Erweiterte Informationen zur Qualifizierung: Seit Juni 2008 ist die Neuauflage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege im Buchhandel erhältlich. Das erstmals 2002 aufgelegte Curriculum, das sich in den vergangenen Jahren bundesweit als Standard-Werk zur Ausbildung von Tagespflegepersonal etabliert und bewährt hat, ist im Auftrag des Bundesfamilienministeriums überarbeitet und aktualisiert worden. Dabei wurden die Schwerpunkte auf die Themen "Sensibler Umgang mit Säuglingen und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase", "Elternarbeit in der Kindertagespflege" und "Rechtliche Rahmenbedingen der Kindertagespflege" gelegt.
  • Leistungsgerechte Vergütung: Bund und Länder haben ein Maßnahmenpaket zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege vereinbart. Damit soll die Kindertagespflege als Beruf attraktiver werden. So erhalten Tagespflegepersonen in Zukunft einen vollen Krankenversicherungsschutz, der an die besonderen Vergütungsregelungen der öffentlich geförderten Kindertagespflege angepasst ist.

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend