Donnerstag, 12.11.2009
Gute Kinderbetreuung
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung soll weiter beschleunigt werden. Darin sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Das KiföG setzt Meilensteine für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland. Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.
Finanzierung des Ausbaus auf seriöser Grundlage
Um diese Ziele zu erreichen, wird die Finanzierung des Ausbaus mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auf eine seriöse Grundlage gestellt. Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit.
Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten.
Ziel bis 2013: gute Qualität bundesweit
Bund, Länder und Kommunen setzen neben dem Ausbau auch darauf, die Qualität der Betreuung entscheidend zu verbessern. Mit zwei Programmen unterstützt das Bundesfamilienministerium die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sorgen:
- 1. Bildung und bestmögliche Förderung aller Kinder schaffen Chancengerechtigkeit. Deshalb ist es notwendig, Eckpunkte zur frühkindlichen Bildung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu entwickeln. Das Forum Frühkindliche Bildung soll diese Aufgabe übernehmen und damit den Ausbau der Kinderbetreuung in Bezug auf qualitative Anforderungen unterstützen.
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- 2. Das Aktionsprogramm Kindertagespflege schafft Anreize für Interessierte, sich für den Beruf der Tagespflege zu entscheiden und zu qualifizieren. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege werden 200 Modellstandorte gefördert, um in der Praxis gute Ideen zu erproben, wie Tagespflegepersonen gewonnen und qualifiziert werden können. Dazu können auch Kooperationen mit Partnern wie einer Kindertageseinrichtung, einem Tagespflegeverein oder einem Mehrgenerationenhaus geschlossen werden.
Der Ausbau der Kinderbetreuung schreitet voran
Mit einer Betreuungsquote bei unter Dreijährigen von 20 Prozent (West 14,6 Prozent, Ost 46 Prozent - jeweils ohne Berlin; 2008: insgesamt 18 Prozent) wurde eine wichtige Zwischenetappe erreicht. Rund 417 000 Kinder unter drei Jahren wurden im März 2009 in Deutschland in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einem Anstieg um 53 000 Kinder beziehungsweise 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist eine gute Nachricht für Eltern.
Seit Beginn des Jahres 2009 verläuft die Entwicklung wesentlich dynamischer. Die Kommunen haben die Wichtigkeit des Themas voll erkannt. Mitten in der Wirtschaftskrise haben sie Anträge für Bundeszuschüsse aus dem Sondervermögen des Bundes für 150 000 Plätze gestellt, die inzwischen bewilligt worden sind. Das bedeutet eine Verdreifachung beim bewilligten Fördervolumen gegenüber 2008. Diese Dynamik ist aber auch nötig, um die Wartelisten der Kinder, die einen Platz suchen, rasch abzubauen und für die Eltern Verlässlichkeit zu schaffen.
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dienstag, 02.06.2009
Ursula von der Leyen: "Wir brauchen mehr gut qualifizierte Tagesmütter - und zwar überall in Deutschland"
Start der Bewerbungsphase für Gütesiegel - Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums stellt Weichen für einheitliche Mindeststandards
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend baut seine Unterstützung für Länder und Kommunen aus, um die Kindertagespflege in Deutschland qualitativ zu verbessern. Seit 1. Juni können sich Bildungsträger bei den Landesjugendämtern um das neue gemeinsame Gütesiegel des Bundesfamilienministeriums, der beteiligten Länder und der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Das Gütesiegel soll in Zukunft eine flächendeckende Mindestqualifizierung von Tagesmüttern und -vätern in Deutschland sicherstellen. Das Bundesfamilienministerium stellt für das Projekt insgesamt neun Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit an der Finanzierung. Neben der Bundesagentur unterstützen fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen - die Einführung des Gütesiegels.
"Tagesmütter und -väter müssen heute vieles sein: Geduldige Erziehende, Spielkameraden, einfühlsame Seelentröster und verlässliche Vertrauensperson - für die Kinder genauso wie für die Eltern", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Die Kindheit ist eine prägende und deswegen unendlich wertvolle Zeit. Deswegen brauchen wir topmotivierte, gut ausgebildete und umfangreich qualifizierte Menschen in der Tagespflege. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege und dem Gütesiegel schaffen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen", so Ursula von der Leyen.
Das Gütesiegel ist der zweite Baustein des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Mit diesem Programm hilft der Bund örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei, ihre Angebote zu professionalisieren. Bisher setzen die Jugendämter, die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig sind, oft sehr unterschiedliche Qualifikationen voraus: Die Anforderungen reichen vom Einführungskurs mit wenigen Stunden bis hin zu einer mehrwöchigen Ausbildung. Mit dem Gütesiegel soll es künftig einen fachlich anerkannten Standard geben. Es soll außerdem dazu beitragen, die Kooperation der Akteure vor Ort zu verbessern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rund 30.000 Tagespflegekräfte, die zusätzlich gewonnen werden müssen, um eine durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen, gut vorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen können.
Details zur finanziellen Förderung:
Liegen die Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 46 SGB III) vor und akzeptiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedingungen des Gütesiegels, ist es grundsätzlich möglich, dass die Bundesagentur und das Bundesfamilienministerium die Kosten der Qualifizierung übernehmen. Die Höhe der Förderung durch die Bundesagentur richtet sich nach dem Umfang der Qualifizierung der notwendig ist, damit die Tagespflegeperson vermittelbar ist. Dies richtet sich nach Landesrecht bzw. nach den Vorgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Ist danach ein Umfang bis zu 160 Stunden vorgesehen, kann diese grundsätzlich durch eine Maßnahme der Bundesagentur gefördert werden. Die Differenz der bis zu den 160 Stunden fehlende Stundenzahl kann mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Hierfür stehen bis zu neun Millionen Euro bereit.
Diese Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege ist der erste Schritt zur Umsetzung der Verabredung von Bund und Ländern auf dem Bildungsgipfel hin zu gemeinsamen Eckpunkten für Qualitätsanforderungen in der Kindertagespflege. Ab 2010 werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich zu spezifischen Themen an die Tagesmütter und -väter richten, die nur einen punktuellen Fortbildungsbedarf haben, und deswegen nicht mehr 160 Stunden Mindestqualifizierung absolvieren müssen.
In einem weiteren Schritt im Rahmen des Aktionsprogramms erhöht der Bund seine finanzielle Unterstützung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Rund ein Viertel von ihnen wird in diesen Tagen Modellstandort und in den kommenden zwei bis drei Jahren mit jeweils 100 000 Euro gefördert. Mit dem Geld sollen die Träger in die Lage versetzt werden, ihr Kindertagespflegeangebot neu auszurichten: Angefangen bei Vertretungssystemen, über eine bessere Vernetzung der Tagesmütter und -väter bis hin zu Modellen, in denen Kindertagespflege über ein Anstellungsverhältnis des Jugendamtes organisiert ist.
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege und zum Bewerbungsverfahren - insbesondere eine aktuelle Liste der Länder, die sich an dem Gütesiegelverfahren beteiligen - finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu.
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend