MontAG, 15.11.2010
Informationen zu Neuregelungen bei der Kindertagespflege
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf
geeinigt, bis 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder
unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereitzustellen. 30 Prozent dieser
Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege bereitstehen.
Dieser zahlenmäßig starke Ausbau der Kindertagespflege macht neue
Bestimmungen zur Sicherung der Qualität einerseits und zur Klärung der
finanziellen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen andererseits
erforderlich.
Über die Neuregelungen und die daraus
resultierenden Bestimmungen informiert die Übersicht zur Kindertagespflege
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darin sind
die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengefasst.
Weitere Informationen unter:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=111844.html
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
MITTWOCH,
17.11.2010
Ausbau der
Kindertagespflege
Die
Kindertagespflege ist eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinderbetreuung.
Tagesmütter und Tagesväter mit einer guten Qualifikation erwarten zu Recht,
dass die große Verantwortung honoriert wird, die sie mit der Förderung der
unter Dreijährigen übernehmen. Daher will das Bundesfamilienministerium die
Kindertagespflege folgendermaßen profilieren:
-
Ausbau des Platzangebots: Viele Eltern
wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der
Kindertagespflege. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges
Betreuungsangebot und nimmt eine deutliche Profilierung der
Kindertagespflege in Angriff. In diesem Bereich sollen dreißig Prozent
der neuen Plätze geschaffen werden.
-
Aktionsprogramm für mehr Qualität:
Kindertagespflege soll mittelfristig ein anerkannter und angemessen
vergüteter Vollzeitberuf werden. Mit dem Aktionsprogramm
Kindertagespflege arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran,
die Qualität der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das
Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der
Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken. In
den 162 Modellstandorten wird der Aufbau
einer auf die Situation vor Ort angepassten Infrastruktur gefördert.
-
Erweiterte Informationen zur
Qualifizierung: Seit Juni 2008 ist die Neuauflage des Curriculums des
Deutschen Jugendinstituts zur Kindertagespflege im Buchhandel
erhältlich. Das erstmals 2002 aufgelegte Curriculum, das sich in den
vergangenen Jahren bundesweit als Standard-Werk zur Ausbildung von
Tagespflegepersonal etabliert und bewährt hat, ist im Auftrag des
Bundesfamilienministeriums überarbeitet und aktualisiert worden. Dabei
wurden die Schwerpunkte auf die Themen "Sensibler Umgang mit Säuglingen
und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase", "Elternarbeit in der
Kindertagespflege" und "Rechtliche Rahmenbedingen der Kindertagespflege"
gelegt.
-
Leistungsgerechte Vergütung: Bund und
Länder haben ein Maßnahmenpaket zur steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder
in der Kindertagespflege vereinbart. Damit soll die Kindertagespflege
als Beruf attraktiver werden. So erhalten Tagespflegepersonen in Zukunft
einen vollen Krankenversicherungsschutz, der an die besonderen
Vergütungsregelungen der öffentlich geförderten Kindertagespflege
angepasst ist.
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend