Steuern

Steuern bezahlen als TagesmutterBevor Sie eine Ausbildung als Tagesmutter starten, informieren Sie sich unbedingt über die zu entrichtenden Steuern. Denn auch Tagesmütter müssen Steuern bezahlen. Heutzutage kommt man kaum um den Papierkram herum! In so einem Fall ist das Finanzamt eine sehr große Hilfe und steht Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Seite. Wir haben diesbezüglich hilfreiche Tipps und Ratschläge für Sie.

Nach §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG werden die vergüteten Leistungen einer Tagesmutter als Einkommen einer freiberuflichen Tätigkeit versteuert. In diesem Fall ist die Höhe des Einkommens und nicht die Anzahl der betreuten Kinder ausschlaggebend. Nach der Neuregelung im Jahr 2009 sind alle Tagesmütter verpflichtet eine Erklärung der Einkünfte dem Finanzamt vorzulegen, sollten diese vom Jugendamt finanziert werden. Aufgrund dieser neuen Regelung gibt es eine steuerliche Gleichberechtigung bei all den Zahlungen aus privaten und auch öffentlichen Kassen.

Aber deswegen müssen nicht alle Tagesmütter Steuern bezahlen.

Es besteht die Möglichkeit eine haushaltsnahe Vereinbarung mit den Kindeseltern abzuschließen. Bei dieser darf das monatliche Entgelt 450 € nicht überschreiten. Eine Pauschalabgabe von 12 % des Verdienstes wird von den Auftraggebern für Sozialversicherung und Steuer bezahlt. So erhalten Sie als Tagesmutter Ihr Gehalt ohne Abzüge. Aber ein derartiges Beschäftigungsverhältnis dürfen Sie nur mit einer einzigen Familie führen! Denn wenn das nicht der Fall ist, überschreiten Sie die 450 €-Grenze aufgrund einer Einkommenserhöhung.

Mehrere Kinder betreuen

Tagesmutter mit mehreren KindernWenn Sie als Selbstständige tätig sind, sind Sie zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Bei einer Steuererklärung müssen Sie jegliche Einnahmen und Betriebskosten gegenüberstellen. Das Finanzamt gibt sich mit einer einfachen Gewinn- und Überschussrechnung zufrieden. Damit Sie keine Zeit beim Formular ausfüllen verschwenden, fragen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. Dieses informiert Sie über die auszufüllenden Felder.

Seit dem Jahr 2009 gibt es einen erhöhten Pauschalbetrag von 300 € pro Kind für die Betriebskosten. Dieser darf ohne Nachweis vom zu versteuernden Einkommen einer Tagesmutter abgezogen werden. Sollten die Betriebskosten höher liegen, dann sind Sie dazu verpflichtet diese einzeln nachzuweisen, wenn das Finanzamt danach verlangt. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert vorsichtshalber alle Rechnungen und Belege aufzubewahren.